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Grüne brachten einen Antrag im Umweltausschuss ein, den sie aber dann wieder zurückzogen
Kritik an der Stadt wegen ihres strikten Umgangs mit Kleinkläranlagen
In der Diskussion geht es um Kleinkläranlagen dieser Art. Archivfoto: Stefan Fries
Von Michael Bosse
Langerfeld
Auf einen neuen Impuls hatte Andreas Zawierucha, Vorsitzender des Bürgervereins Herbringhausen, bei der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses der Stadt zumindest gehofft. Die Diskussion um die Nutzung von Kleinkläranlagen in dünn besiedelten Stadtteilen ist schließlich alles andere als neu. Auf Antrag der Grünen sollte in dem Gremium über die Erarbeitung einer Außenbereichssatzung diskutiert werden.
Auf Grundstücken, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, hätten dann möglicherweise zwei Optionen zur Entsorgung des Abwassers bestanden: Neben einer abflusslosen Sammelgrube und Entsorgung via Lastwagen könnten laut dem Antrag gegebenenfalls auch Kleinkläranlagen dauerhaft erlaubt werden. Bislang untersagt die Stadt den Regelbetrieb der solcher Anlagen und erteilt nur Ausnahmegenehmigungen, die nach 20 Jahren abgelaufen sind und meist nicht verlängert werden.Insofern wäre der Antrag für viele Grundstücksbesitzer, die eine solche Kleinkläranlage betreiben, so etwas wie ein schwacher Lichtblick gewesen. Zumal die Grünen ihre Argumentation damit begründeten, dass die Stadt Wuppertal sich als Schwammstadt beim Land NRW beworben habe. Und ein Aspekt einer Schwammstadt sei es doch, „dass überschüssiges Wasser in vielen Bereichen des Stadtgebietes oberirdisch versickern soll“, heißt es in dem Antrag. Also eben jenes Verfahren, das bei Kleinkläranlagen angewandt wird.Da sich aber in dem Ausschuss keine Mehrheit für den Antrag finden wollte, wurde er von den Grünen zurückgezogen. Insofern besteht für die Betroffenen derzeit keine Aussicht auf Besserung – oder wie der Ausschussvorsitzende Ulrich T. Christenn (Grüne) es ausdrückt: Der „gordische Knoten“ in der Diskussion zwischen Landesvorgaben und der kommunalen Praxis auf der einen und den finanziellen Belastungen für die Betroffenen auf der anderen Seite sei weiterhin nicht durchschlagen.Der Bürgervereinsvorsitzende Zawierucha bedauert das Vorgehen und hätte sich eine Abstimmung über den Antrag im Ausschuss gewünscht: „Mir wäre es lieb gewesen, wenn wir trotzdem ein Signal gesetzt hätten.“ Derzeit sind nach Angaben der Stadt 114 Kleinkläranlagen in Wuppertal in Betrieb. Betroffen sind unter anderem Grundstücksbesitzer in Herbringhausen. Für Zawierucha spricht jedenfalls nichts gegen den Betrieb von Kleinkläranlagen im Außenbereich. Die seien im Gegensatz zum „rollenden Kanal“, also der Entsorgung einer Sammelgrube durch einen Lastwagen, „ökologisch sinnvoller, da viel weniger Material zur Entsorgung anfällt“. Das Abwasser müsse auch nicht aufwendig durchs Stadtgebiet gefahren werden.
Kleinkläranlagen sind immer nur für 20 Jahre genehmigt
Bei der Stadt verweist man darauf, dass die Kommunen laut Landeswassergesetz in NRW verpflichtet seien, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Deshalb sei eine Ausnahmegenehmigung für Kleinkläranlagen auf 20 Jahre begrenzt und werde auch nur unter bestimmten Bedingungen erteilt: Etwa wenn die Anfahrt zum Grundstück für die Lastwagen, die die Sammelgruben absaugen, nicht ganzjährig möglich ist.
Für Kritik bei Betroffenen und Bezirksvertretern sorgt auch, dass die Stadt Wuppertal den Ermessensspielraum bei der Umsetzung des Landeswassergesetzes aus ihrer Sicht nicht nutzt. Er wünsche sich, dass sich Ministerium und Kommune zusammensetzen und eine Lösung finden, sagt der Bezirksbürgermeister von Langerfeld-Beyenburg, Andreas Bialas, der als SPD-Landtagsabgeordneter auch über gute Kontakte nach Düsseldorf verfügt. Bislang würden die Auflagen zum Betrieb der Kleinkläranlagen in Wuppertal einfach zu „rigoros“ gehandhabt, bedauert er. Zumal die Umrüstung einer Kleinkläranlage auf eine Sammelgrube einiges kostet und Grundstückseigentümer schnell mit einer fünfstelligen Euro-Summe dabei sind.Mehr Flexibilität seitens der Stadt wünscht sich auch eine Anwohnerin aus Langerfeld, die sich an die WZ gewandt hatte. Sie lebt im Wohnquartier Ehrenberg und fragt sich, wieso es sinnvoll sein soll, eine teure Sammelgrube zu betreiben, wenn sich der Betrieb der Kleinkläranlage bewährt habe. Die Bauarbeiten für eine Sammelgrube seien doch ein „ökologischer Eingriff“, die Kosten für sie ein „finanzielles Desaster“. Zudem habe der Lastwagen zur Entsorgung des Abwassers auch immer wieder Probleme bei der Zufahrt zu ihrem Grundstück an einer Einbahnstraße. Sie fragt sich deshalb, warum der Zwang zur Nachrüstung der Anlagen so strikt von der Stadt verfolgt werde.
Ministerium
Auch das NRW-Umweltministerium hat sich mit dem Thema befasst. Auf eine Anfrage von Andreas Bialas verwies die Behörde im Oktober 2017 darauf, dass die Kommunen darüber entscheiden, wie sie die Pflicht zur Abwasserbeseitigung erfüllen. Sie handelten „im Rahmen ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts“. Bei der Zulassung von Kleinkläranlagen handle es sich „stets um Einzelfallentscheidungen“.